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Vermessungsbüro Trappl

Servitutspläne

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Haben Sie auf Ihrem Grundstück ein Servitut oder Grund-Dienstbarkeiten? Sind Sie auf einem fremden Grundstück servitutsberechtigt? Servitut sind unter anderem: Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, gewissen Verbotsrechte betreffend Bebauung oder Nutzung.
Um Streitigkeit zu vermeiden empfehlen wir eine Eintragung ins Grundbuch. Dafür ist die Erstellung eines Servitutsplanes ntowendig, wo die betroffenen Grundstücksbereiche dargestellt werden.


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Geometer Ziviltechniker GmbH -- DI Franz Trappl
Bahnstraße 8, A-3580 Horn
Tel.: +43/2982/3243, Fax: DW 54
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