Naturstandsvermessung

Was wird vermessen:
- exakt lagerichtige Vermessung von Straßenzügen (Gehsteigkanten, Abgrenzung Verkehrsfläche, Verkehrsinseln etc.),
- Einbauten (Gas, Strom, Wasser, Post uvm.)
- Einfriedungen (z.b. Zäune)
- Häuserfronten (also die der Straße zugewandte Hausseite)
- andere Infrastruktur (Masten, Telefonzellen, Kulturdenkmäler etc.)
- je nach Auftrag werden ebenfalls die Hausnummern und Straßennamen lt. ÖSTAT in den Plan aufgenommen.